Geld sparen mit dem Handwerkerbonus
Dies führt nicht nur zu einer direkten Unterstützung der Handwerksbetriebe, sondern trägt auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei und stärkt die Konjunktur insgesamt. Als integraler Bestandteil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung bietet der Handwerkerbonus einen wichtigen finanziellen Anreiz für private Haushalte, Handwerksleistungen in Anspruch zu nehmen und somit die Bauwirtschaft nachhaltig zu beleben.
Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?
Der Handwerkerbonus ist ausschließlich für natürliche und volljährige Personen vorgesehen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss die Wohneinheit, in der die Handwerksleistungen durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.
Wofür kann ich den Handwerkerbonus beantragen?
Der Handwerkerbonus fördert Arbeitsleistungen zur Renovierung, Sanierung oder Modernisierung von Wohnräumen. Dazu zählen zum Beispiel Maler- und Tapezierarbeiten, Kücheneinbau, Fliesenlegen und auch Plattenleger-Arbeiten. Gegenstand der Förderung sind nur die Kosten für die reine Arbeitsleistung. Material- und Fahrtkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Netto–Kosten (ohne Umsatzsteuer). Für im Kalenderjahr 2024 durchgeführte Maßnahmen maximal 2.000 Euro pro Förderwerber/in sowie Wohneinheit und Kalenderjahr. Für im Kalenderjahr 2025 durchgeführte Maßnahmen beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro pro Förderwerber/in sowie Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Betragsgrenzen gelten in den jeweiligen Fällen, je nachdem welche zuerst erreicht ist.
Mehr zum Handwerkerbonus finden Sie auf folgenden Seiten der Regierung: